Informationen zu Bedürfnisprüfungen ab 1. Januar 2026

 

Bevor sie ihre Unterlagen zusammenstellen, lesen sie das Anschreiben ihrer Behörde genau durch, um festzustellen, welcher Überprüfung sie unterliegen.

Übersicht:

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 Informationen zur Überprüfung gem. § 14 Abs. 4 WaffG (Grundkontingent, Trainingsnachweise)

  1. Informationen zur Überprüfung nach § 14 Abs. 4 WaffG

  2. FAQ zu diesem Thema

  3. Beispiel für einen Schießnachweis

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 Informationen zur Überprüfung gem. § 14 Abs. 5 WaffG (Überkontingentwaffen, Wettkampfnachweise)

  1. Informationen zur Überprüfung nach § 14 Abs. 5 WaffG

  2. FAQ zu diesem Thema

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 Verschiedene Antragsmöglichkeiten an den Landesverband

  1. Möglichkeit 1: Antrag durch den Verein auf alleinige Ausstellung einer Bescheinigung nach §14 Abs. 4 (Grundkontingent)

  2. Möglichkeit 2: Antrag durch den Schützen auf die alleinige Ausstellung einer Bescheinigung nach §14 Abs.5 (Überkontingent)

  3. Möglichkeit 3: Antrag allein durch den Schützen auf dieAusstellung einer Bescheinigung nach §14 Abs.4+5 (Grundkontigent und Überkontingent)

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 Mitgliedsbescheinigung durch den Schießsportverein

  1. Bescheinigung der Mitgliedschaft im Verein (Word Format)

  2. Bescheinigung der Mitgliedschaft im Verein (PDF-Format)

 

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Arbeitshilfen für die Vereine

  1. Webseite als Druckversion

  2. Ausfüllhilfe

  3. Muster Schießnachweis

  4. Übersicht Schießnachweis gem. WaffG

  5. Schematische Darstellung der Überprüfung

  6. Adressen der waffenrechtlichen Behörden in NRW