Antragsunterlagen für den Verband

 

 

 

3. Verschiedene Antragsmöglichkeiten an den Landesverband

 

 
 

 

1. Möglichkeit: Beantragung nach §14 Abs. 4 durch den Verein (nur Grundkontingent)

Das Innenministerium hat angewiesen, dass es ausreichend ist, wenn die Vereine die Schießsportnachweise ihrer Mitglieder vor Ort überprüfen und im Namen des Mitgliedes den Antrag auf das Bedürfnis zum Besitz nach §14 Abs.4 beim Verband stellt. Es ist bei diesem Verfahren nicht erforderlich detaillierte Nachweise mit einzureichen.

Was benötigt der Verband für diese Bearbeitung?

Um eine Bescheinigung ausstellen zu können sind folgende Nachweise einzureichen.

  1. Kopie des Anschreibens der waffenrechtlichen Behörde

  2. Das vollständig ausgefüllte "Formular" ausdrucken unterschreiben und im Original einschicken (keine E-Mails)

 

 Formular für die Beantragung nach §14 Abs. 4 WaffG durch den Verein

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2. Möglichkeit: Beantragung nach §14 Abs. 5 nur durch den Schützen (Überkontingentwaffen)

Wenn der Schütze sich entscheidet den Antrag nach §14 Abs 4 über den Verein abzuwickeln, muss er den Antrag für die Überkontingentwaffen selbst stellen

Was benötigt der Verband für diese Bearbeitung?

Um eine Bescheinigung ausstellen zu können sind folgende Nachweise einzureichen.

  1. Kopie des Anschreibens der waffenrechtlichen Behörde

  2. Das vollständig ausgefüllte "Formular" ausdrucken unterschreiben und im Original einschicken (keine E-Mails).

  3. ausgefüllte "Anlage Waffen"

  4. Nachweise der Wettkampfeinsätze seiner Überkontingentwaffen

 

 Formular für die Beantragung nach §14 Abs. 5 WaffG durch den Schützen
 Anlage Waffen

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3. Möglichkeit: Beantragung nach §14 Abs. 4 und 5 allein durch den Schützen (Grundkontingent und Überkontingentwaffen)

Derzeitige Situation in Nordrhein-Westfalen:

Aus den Erfahrungen der letzten 3 Jahre heraus ist zu erkennen, dass die waffenrechtlichen Behörden "Kombi-Bedürfnisprüfungen" durchführen. Das bedeutet, dass die Schützen

  • die Trainingstermine der letzten 24 Monate,

  • oder die Mitgliedschaft in einem Verein

  • und, wenn zutreffend, die Wettkampfeinsätze von Überkontingentwaffen nachweisen müssen.

Der Betrachtungszeitraum ist 24 Monate rückwirkend.

Hinweise zum Ausfüllen des Formulars

Damit der Verwaltungsaufwand für alle so gering wie möglich gehalten wird, hat der Verband Bescheinigungen für beide Prüfungen in einem Antrag zusammengefasst. Der Schütze bekommt dann die erforderliche(n) Bestätigung(en) incl. aller eingereichten Unterlagen zurück.

  1. Sie als Antragsteller müssen nur die Seite 1 ausfüllen

  2. Im Formular sind bestimmte Felder miteinander verknüpft. Daher ist es nicht erforderlich Eingaben mehrfach zu machen.

  3. Kreuzen sie auf Seite 1 an, um welche Überprüfung(en) es sich handelt

  4. Beachten sie die "Bearbeitungsgrenzen" innerhalb des Antrages für sie als Antragsteller

  5. Bitte keine handschriftlichen Eintragungen durch den Antragsteller in das Formular

  6. In der „Bestätigung des Verbandes“ werden die erforderlichen Angaben manuell vom Sachbearbeiter des Verbandes eingetragen.

Was benötigt der Verband für diese Bearbeitung?

Um die Bescheinigungen ausstellen zu können sind folgende Nachweise einzureichen.

  1. Kopie des Anschreibens der waffenrechtlichen Behörde

  2. Das vollständig ausgefüllte "Formular" ausdrucken unterschreiben und im Original einschicken (keine E-Mails).

  3. die Trainingstermine der letzten 24 Monate

  4. ausgefüllte "Anlage Waffen"

  5. Nachweise der Wettkampfeinsätze seiner Überkontingentwaffen

 

 Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über das Fortbestehen des Bedürfnisses
 Anlage Waffen

  

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