Antragsunterlagen für den Verband
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3. Verschiedene Antragsmöglichkeiten an den Landesverband
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1. Möglichkeit: Beantragung nach §14 Abs. 4 durch den Verein (nur Grundkontingent) Das Innenministerium hat angewiesen, dass es ausreichend ist, wenn die Vereine die Schießsportnachweise ihrer Mitglieder vor Ort überprüfen und im Namen des Mitgliedes den Antrag auf das Bedürfnis zum Besitz nach §14 Abs.4 beim Verband stellt. Es ist bei diesem Verfahren nicht erforderlich detaillierte Nachweise mit einzureichen. Was benötigt der Verband für diese Bearbeitung? Um eine Bescheinigung ausstellen zu können sind folgende Nachweise einzureichen.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 2. Möglichkeit: Beantragung nach §14 Abs. 5 nur durch den Schützen (Überkontingentwaffen) Wenn der Schütze sich entscheidet den Antrag nach §14 Abs 4 über den Verein abzuwickeln, muss er den Antrag für die Überkontingentwaffen selbst stellen Was benötigt der Verband für diese Bearbeitung? Um eine Bescheinigung ausstellen zu können sind folgende Nachweise einzureichen.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 3. Möglichkeit: Beantragung nach §14 Abs. 4 und 5 allein durch den Schützen (Grundkontingent und Überkontingentwaffen) Derzeitige Situation in Nordrhein-Westfalen: Aus den Erfahrungen der letzten 3 Jahre heraus ist zu erkennen, dass die waffenrechtlichen Behörden "Kombi-Bedürfnisprüfungen" durchführen. Das bedeutet, dass die Schützen
Der Betrachtungszeitraum ist 24 Monate rückwirkend.
Hinweise zum Ausfüllen des Formulars Damit der Verwaltungsaufwand für alle so gering wie möglich gehalten wird, hat der Verband Bescheinigungen für beide Prüfungen in einem Antrag zusammengefasst. Der Schütze bekommt dann die erforderliche(n) Bestätigung(en) incl. aller eingereichten Unterlagen zurück.
Was benötigt der Verband für diese Bearbeitung? Um die Bescheinigungen ausstellen zu können sind folgende Nachweise einzureichen.
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