Schießstandnachweise und Nutzungsverträge für das aktuelle Sportjahr

 

Erteilung von Verbandsbescheinigungen zur Erlangung waffenrechtlicher Erlaubnisse

 

Bei der Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer Verbandsbescheinigung, ist es erforderlich einen aktuellen Nutzungsvertrag nachzuweisen.

Im §15 Nr. 7c WaffG wird diese Nachweispflicht der Vereine gefordert.

Der Standbeschreibung/Nutzungsvertrag müssen Angaben über

  • Nutzungszeitraum (Sportjahr, ggf. automatische Verlängerungen)

  • Standlänge

  • zugelassene Kaliber,

  • max. Joule, sowie die

  • Möglichkeit zur Durchführung der im Antrag genannten BDS-Disziplin

zu entnehmen sein.

Deshalb bitten wir Sie nochmals, aktuelle Standzulassungen und Nutzungsverträge mit den Anträgen einzureichen. Sollten sich alte Verträge automatisch verlängert haben, so bitten wir diesbezüglich um eine regelmäßige und rechtsverbindliche, schriftliche Information durch den Vereinsvortand. Wir als Verband können nicht wissen, ob sich aufgrund neuer Schießstandrichtlinien etwas verändert hat.

Mitgeschickte Unterlagen bei den bereits eingereichten Befürwortungsanträgen werden in die Vereinsakte eingearbeitet.

Liegen diese Nachweise nicht vor, werden die Anträge erst nach Eingang dieser Unterlagen beim LV4 bearbeitet.

Ein Hinweis auf alte vorhandene Unterlagen in der Vereinsakte reicht nicht aus.

Anträge werden erst nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen beim LV4 weiter bearbeitet.

 

Vorlage für einen Schießstandnachweis

 Viele Schießanlagen haben keinen Vordruck, um den Vereinen die Anmietung ihrer Anlage zu bestätigen.

Wir stellen einen Vordruck bereit, der vom Standbetreiber individuell angepasst werden kann.

Weisen sie ihn auf diese Vorlage hin, oder bereiten sie es für ihn vor!!

 Vorlage für einen Standnachweis

(der Vordruck ist ohne Passwort schreibgeschützt)