Schießstandnachweise und Nutzungsverträge
Erteilung von Verbandsbescheinigungen zur Erlangung waffenrechtlicher
Erlaubnisse Bei der Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer Verbandsbescheinigung, ist es erforderlich einen aktuellen Nutzungsvertrag nachzuweisen.
Der Standbeschreibung/Nutzungsvertrag müssen Angaben über
zu entnehmen sein. Deshalb bitten wir Sie nochmals, aktuelle Standzulassungen und
Nutzungsverträge mit den Anträgen einzureichen. Mitgeschickte Unterlagen bei den bereits
eingereichten Befürwortungsanträgen werden in die Vereinsakte
eingearbeitet. Liegen diese Nachweise nicht vor, werden die Anträge erst nach Eingang dieser Unterlagen beim LV4 bearbeitet. Ein Hinweis auf alte vorhandene Unterlagen in
der Vereinsakte reicht nicht aus.
Anträge werden erst
nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen beim LV4 weiter bearbeitet.
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Vorlage für einen Schießstandnachweis
Vorlage für einen Standnachweis (der Vordruck ist ohne Passwort schreibgeschützt)
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