Hilfe für die Vereinsarbeit

Auf dieser Seite möchten wir den Vereinen bei der Zusammenarbeit mit dem LV4 einige Hinweise und Hilfen geben.

Falls sie Vorschläge oder Anregungen für diese Seite haben, melden sie sich bei uns.

 

  1. Änderungen von Adressen

  2. Abmeldung von Mitgliedern

  3. Anmeldung / Neuaufnahme von Mitgliedern

  4. Anmeldung von Doppelmitgliedern aus einem anderen Verein

  5. Anmeldung von Doppelmitgliedern aus einem anderen Landesverband

  6. Aufnahmedatum im LV4 NRW

  7. Einzelmitgliedschaft

  8. Ersatzpass (mit und ohne Jahressichtmarke)

  9. Neuaufnahme eines Vereines oder einer Mitgliedergruppe

  10. Vorstandswechsel im Verein

  11. Wiedereintritt eines Mitgliedes im alten / neuen Verein

  12. Meldungen der Ergebnisse der Vereinsmeisterschaft an den LV4

  13. Wichtige Hinweise zum BDS Beitrag

  14. Verlinkung der Vereins-Homepage mit dem LV 4

 

 

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1. Änderungen von Adressen :

Jede Änderung von Adressen, ob Verein (1. Vorsitzender oder Ansprechpartner) oder Mitglied, muss dem LV 4 NRW unverzüglich schriftlich, per Fax oder E-Mail mitgeteilt werden. Dadurch können sich kürzere Bearbeitungszeiten ergeben.

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2. Abmeldung von Mitgliedern :

Meldeschluss zur Abmeldung von Mitgliedern ist der 30.11. des Jahres laut Satzung. Die Abmeldung ist generell schriftlich per Post, per Fax oder E-Mail an die Geschäftsstelle zu senden. Eine Kopie des Schreibens an die Polizeibehörde ist der Abmeldung beizufügen. Später eingegangene Abmeldungen (nach dem 30.11. des Jahres) können erst für das nächste Jahr berücksichtigt werden.

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3. Anmeldung / Neuaufnahme von Mitgliedern :

Passantrag, vollständig ausgefüllt, mit Original-Lichtbild per Post an die Geschäftsstelle. Eingangsdatum in der Geschäftsstelle ist Aufnahmedatum in den LV 4 NRW. Es wird eine Rechnung erstellt und dem Verein zugesandt. Der Jahresbeitrag pro Mitglied beträgt 35,00 € und die einmalige Passgebühr 9,00 €. Wenn die Rechnung bezahlt ist, wird der Mitgliedsausweis erstellt und mit einer gültigen Jahressichtmarke versehen. Der Mitgliedsausweis wird dem Verein per Post zugeschickt.

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4. Anmeldung von Doppelmitgliedern aus einem anderen Verein :

Passantrag mit Lichtbild, oder statt Lichtbild eine Fotokopie des vorhandenen Passes, per Post an die Geschäftsstelle. Auf dem Passantrag ist zu vermerken: Pass vorhanden und in der auf dem Passantrag vorgegebenen Zeilen die vorhandene Mitgliedsnummer sowie welcher Verein den Jahresbeitrag zukünftig bezahlt. Der Verein bekommt eine Nachricht über die neue Vereinsnummer. Eine Doppelmitgliedschaft ist ab dem 2. Verein beim Landesverband beitragsfrei, aber meldepflichtig.

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5. Anmeldung von Doppelmitgliedern aus einem anderen Landesverband :

Passantrag mit Lichtbild, oder statt Lichtbild eine Fotokopie des vorhandenen Passes, per Post an die Geschäftsstelle. Es wird eine Rechnung erstellt und dem Verein zugesandt. Der Jahresbeitrag pro Mitglied beträgt 25,00 €, die Passgebühr entfällt, da ein Pass aus dem anderen Landesverband vorhanden ist. Auf Wunsch wird ein zusätzlicher Pass ausgestellt und mit einer Passgebühr von 9,00 € in Rechnung gestellt. Dies ist nur mit einem Lichtbild möglich.

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6. Aufnahmedatum im LV4 NRW :

Über das Aufnahmedatum eines Mitgliedes entscheidet der LV 4 NRW, nicht der Verein. Das Aufnahmedatum ist das Eingangsdatum des Passantrages in der Geschäftsstelle. Auch bei späterer Bearbeitung eines Passantrages durch die Geschäftsstelle, bleibt das Aufnahmedatum für das Mitglied immer das Eingangsdatum.

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7. Einzelmitgliedschaft :

Der LV 4 NRW nimmt generell keine Einzelmitglieder auf. Eine Aufnahme in den LV 4 NRW kann nur über einen dem LV 4 bereits angeschlossenem Verein erfolgen.

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8. Ersatzpass (mit und ohne Jahressichtmarke) :

Passantrag mit Lichtbild per Post an die Geschäftsstelle. Auf dem Passantrag ist zu vermerken: „Ersatzpass“. Es wird eine Rechnung erstellt und dem Verein zugesandt. Wird auch eine Ersatz-Jahressichtmarke benötigt, so ist dieses auf dem Passantrag oder in dem Begleitschreiben zu vermerken. Ein Ersatzpass wird mit 3,00 € und eine Ersatz-Jahressichtmarke mit 10,00 € in Rechnung gestellt. Wenn die Rechnung bezahlt ist, wird dem Verein der Pass (mit oder ohne Marke) per Post zugesandt.

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9. Neuaufnahme eines Vereines oder einer Mitgliedergruppe :

Die dazu benötigten Unterlagen befinden sich auf unserer Homepage zum Download

a)     Aufnahmeantrag für den Verein oder die Gruppe

mindestens 7 Passanträge mit Lichtbild, vollständig und leserlich ausgefüllt

b)     Gründungsprotokoll

c)      Satzung Ihres Vereines (angepasst an die LV 4 Satzung: z. B. Zahlungsfrist, Abmeldeschluss für Mitglieder, Sportordnung usw.),

d)     Vereinsregisterauszug (nur bei einem e.V.),

e)     Schießstandnachweis (Mietvertrag) mit Vermerk der zugelassenen Disziplinen und Kaliber, nach Eingang der vollständigen Unterlagen entscheidet der geschäftsführende Vorstand über die Aufnahme. Dem Verein wird eine Rechnung erstellt (einmalige Aufnahmegebühr Verein 51,00 €, Jahresbeitrag pro Mitglied 35,00 € und eine einmalige Passgebühr pro Mitglied 9,00 €) mit einer Mitgliederliste und per Post zugesandt. Nach Eingang des Rechnungsbetrages werden alle Ausweise mit gültiger Jahressichtmarke dem Verein per Post zugesandt.

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10. Vorstandswechsel im Verein :

Beim Wechsel des geschäftsführenden Vorstandes im Verein (z. B. 1. Vorsitzender) ist  der Landesverband NRW unverzüglich schriftlich darüber zu informieren. Bei einem „e.V.“ benötigen wir eine Kopie des Vereinsregisterauszuges mit der neuen Eintragung.

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11. Wiedereintritt eines Mitgliedes im alten / neuen Verein :

Passantrag mit einer Fotokopie des vorhandenen Ausweises, oder mit Lichtbild, wenn der alte Pass nicht mehr vorhanden ist, per Post an die Geschäftsstelle. Das Mitglied bekommt seine noch vorhandene Mitgliedsnummer wieder. Bei einem neuen Verein wird eine neue Mitgliedsnummer vergeben. Es wird eine Rechnung erstellt und dem Verein zugesandt. Wenn die Rechnung bezahlt ist, wird dem Verein eine gültige Jahressichtmarke per Post zugesandt, wenn ein Pass vorhanden ist. Ansonsten wird ein neuer Mitgliedsausweis erstellt, mit einer gültigen Jahressichtmarke versehen und dem Verein per Post zugesandt.

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12. Meldungen der Ergebnisse der Vereinsmeisterschaft an den LV4 :

Für die Vorbereitung der Meisterschaften Kurzwaffe ist es wichtig, die Meldelisten gründlich und richtig auszufüllen.

Aus organisatorischen Gründen ist die Meldefrist für die Bezirksmeisterschaften Kurzwaffe und Langwaffe der

31.10. eines Sportjahres

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