Die Versicherung des BDS
Jedes jahr wird vom LV4
der BDS Beitrag erhoben. Hiervon wird ein Teil an den BDS Bundesverband
abgeführt. Aus diesen Gelder wird eine Versichung für alle Mitglieder
des BDS bezahlt.
Es kommt in letzter Zeit häufiger vor, dass sich Mitglieder beim LV melden, und nach ihrer Jahresmarke fragen, und das zum Ende eine Sportjahres. |
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Hierzu noch einmal das Verfahren. Bis zum 30. November eines Sportjahres hat jeder Verein einen festen Termin Mitglieder abzumelden. Die Meldung muss bis zum 30. schriftlich vorliegen. Eine Kopie dieses Schreibens wird in der Vereinsakte abgelegt. Dieser Termin ist bindend, weil es sonst nicht möglich wäre, die Jahresrechnung zu erstellen. Jetzt werden die Mitgliederlisten ausgedruckt, und die Jahresrechnung erstellt. Diese Dokumente werden dann den Vereinen zugestellt. Jetzt sind die Vereinsverantwortlichen in der Pflicht, die BDS Beiträge von ihren Mitgliedern zu erheben, und die Jahresrechnung an den BDS bis zum 28. Februar zu begleichen. Leider kommt es in den letzten Jahren immer wieder vor, dass Vereine ihre Rechnungen nicht bezahlen. Wenn kein Zahlungseingang beim LV erfolgt ist, werden auch keine Jahresmarken verschickt. Leider sind sich viele Mitglieder nicht bewusst, welche Konsequenzen es hat, keine aktuelle Jahresmarke im BDS Ausweis zu haben.
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Dieses Problem wird von vielen Vereinen und Mitgliedern massiv unterschätzt. Sofern Sie nicht im Besitz einer gültigen Jahressichtmarke sind, haben sie auch keinen Versicherungsschutz. Nicht nur, dass Sie nicht an Wettkämpfen des BDS teilnehmen dürfen, so wird im Falle eines Schadens, und der Fall möge nie eintreten, die Haftpflichtversicherung keine Leistung erbringen. Die Versicherung gilt selbstverständlich und vor allen Dingen für das Training. Gemessen am Training nimmt doch der Anteil an Wettkämpfen einen verschwindend geringen Zeitanteil ein. Versichert sind auch Gäste, jedoch nur dann, wenn nach den Regeln des BDS geschossen wird. Bitte sorgen Sie im Zweifel durch Nachfrage, bei Ihrem Verein dafür, dass Sie immer eine gültige Beitragsmarke in Ihrem Ausweis haben. Es kann nicht sein, dass der Verein seine Beträge erst viel später bezahlt, und alle Mitglieder einem unnötig hohen Risiko aussetzt. Es wird oft behauptet, dass entweder die Post verschwindet, oder der BDS nicht funktioniert. Sollte dann aber doch einmal auf dem Postweg etwas nicht ankommen, was man nicht ganz ausschliessen kann, ist es Aufgabe des Vereinsvorsitzenden Kontakt mit dem Verband aufzunehmen, um die Situation zu klären.
BDS Beitrag zahlen ist Aufgabe und Pflicht der Vereinsverantwortlichen !
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