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Anzahl der Delegierten für die Landesdelegiertenversammlung pro Verein Es gab mehrere Rückfragen von den Mitgliedsvereinen, wie sich die Anzahl der Delegierten für die Versammlung berechnet. Grundlage ist §5 Nr. 4 unserer Satzung vom 29.05.2019 Auszug: 4. Ihre Mitgliedsrechte üben die Vereine in der Landesdelegiertenversammlung durch stimmberechtigte Vertreter (Delegierte) aus. Jeder Verein hat eine Grundstimme, die vom Vorstandsvorsitzenden bzw. seinem Stellvertreter ausgeübt werden sollen. Entsprechend der vorausgegangenen Beitragsleistung können die Vereine für jede volle und angefangene 20 ihrer Mitglieder einen weiteren Delegierten, höchstens jedoch 4 Delegierte entsenden. Die zusätzlichen Delegierten sind von den Vereinen unter Beachtung der demokratischen Grundsätze zu wählen. Soweit der Beitrag nicht gezahlt ist, ruht das Stimmrecht. Jeder Delegierte hat eine Stimme, die er im Falle seiner Verhinderung auf ein anderes Mitglied seines Vereins als Vertreter übertragen kann, das er selbst namentlich bestimmt. Der Vertreter hat sich durch schriftliche Vollmacht des Vertretenden auszuweisen. Niemand hat mehr als eine Stimme.
Das bedeutet:
Die Vereine können, zusätzlich
zur Grundstimme, bis zu maximal 4 Delegierte entsenden.
Diese berechnen sich nach dem folgenden Schlüssel
Somit können in Summe
maximal 5 Delegierte pro Verein entsandt werden.
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