Waffenbesitzkarte für schießsportliche Vereine gemäß §10 Abs. 2 WaffG

 

 Anmerkungen des Verbandes:

  • Der Landesverband ist bei der Beantragung von Waffenbesitzkarten für Vereine nicht beteiligt.

  • Es werden hierfür keine Verbandsbescheinigungen ausgestellt.

  • Bei der Erstbeantragung verlangen die Behörden in der Regel eine Mitgliedsbescheinigung des Verbandes. Diese kann kostenfrei beim Verband angefordert werden.

  • Über Art und Umfang der zu beantragenden Waffen entscheiden allein die zuständigen Behörden.

 

Erforderliche Unterlagen:

 
  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Auszug aus dem Vereinsregister

  • Sachkundenachweis verantwortliche Person(en)

  • Aufbewahrungsnachweis, zum Beispiel Kaufvertrag für einen Waffenschrank und/oder Fotos von Waffenschrank und Aufstellungsort

  • wenn unter 25 Jahren: fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung der verantwortlichen Person

Voraussetzungen:

  • Der Verein muss im Vereinsregister eingetragen sein.
  • Die verantwortliche Person muss mindestens 21 Jahre alt sein.

  • Wenn die verantwortliche Person unter 25 Jahre alt ist, wird diese von der zuständigen Waffenbehörde aufgefordert werden, ein fachärztliches oder fachpsychologisches Gutachten/Zeugnis über ihre geistige Eignung vorzulegen. Das Gutachten/Zeugnis muss die verantwortliche Person selbst bezahlen und im Original per Post an die zuständige Waffenbehörde schicken.

  • Die verantwortliche Person muss waffenrechtlich zuverlässig sein.

  • Die verantwortliche Person muss persönlich geeignet sein.

  • Die verantwortliche Person muss nachweisen, dass sie ausreichende Kenntnisse über Waffen und Munition sowie im Umgang damit besitzt (Sachkunde).

  • Sie müssen nachweisen, dass Sie Waffen und Munition sicher aufbewahren können.

Antragsformulare:

 

Das Antragsformular finden sie in der Regel auf der Seite ihrer waffenrechtlichen Behörden.

Die Links zu den waffenrechtlichen Behörden in Nordrhein-Westfalen finden sie auf unserer Homepage:

www.bdslv4.de >> Waffenrecht >> Waffenrechtsbehörden

 

 
 

 Wo finde ich das Antragsformular ?

 Beispiel Kreispolizeibehörde Kleve: Links zur Kreispolizeibehörde Kleve.

 Es zeigt sich folgendes Bild:

 

 Anschließend auf „WAFFEN“ klicken. Hier finden sie Formulare für verschiedene Anlässe.

 Leider stellen nicht alle Behörden ein Antragsformular bereit. In diesem Fall rufen sie ihre zuständige Behörde an und bitten um Auskunft, wie das Antragsverfahren abläuft.