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Anmerkungen des Verbandes:
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Der
Landesverband ist bei der Beantragung von
Waffenbesitzkarten für Vereine
nicht beteiligt.
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Es werden hierfür
keine Verbandsbescheinigungen ausgestellt.
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Bei der Erstbeantragung verlangen die Behörden
in der Regel eine Mitgliedsbescheinigung
des Verbandes. Diese kann kostenfrei beim Verband angefordert
werden.
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Über
Art und Umfang
der zu beantragenden Waffen
entscheiden
allein die zuständigen Behörden.
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Erforderliche Unterlagen:
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- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
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Auszug aus dem Vereinsregister
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Sachkundenachweis verantwortliche Person(en)
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Aufbewahrungsnachweis, zum Beispiel
Kaufvertrag für einen Waffenschrank und/oder Fotos von Waffenschrank
und Aufstellungsort
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wenn unter 25 Jahren:
fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige
Eignung der verantwortlichen Person
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Voraussetzungen:
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- Der Verein muss im Vereinsregister
eingetragen sein.
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Die verantwortliche Person muss mindestens 21
Jahre alt sein.
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Wenn die verantwortliche Person unter 25 Jahre
alt ist, wird diese von der zuständigen Waffenbehörde aufgefordert
werden, ein fachärztliches oder fachpsychologisches Gutachten/Zeugnis
über ihre geistige Eignung vorzulegen. Das Gutachten/Zeugnis muss die
verantwortliche Person selbst bezahlen und im Original per Post an die
zuständige Waffenbehörde schicken.
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Die verantwortliche Person muss
waffenrechtlich zuverlässig sein.
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Die verantwortliche Person muss persönlich
geeignet sein.
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Die verantwortliche Person muss nachweisen,
dass sie ausreichende Kenntnisse über Waffen und Munition sowie im
Umgang damit besitzt (Sachkunde).
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Sie müssen nachweisen, dass Sie
Waffen und Munition sicher
aufbewahren können.
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Antragsformulare:
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Das Antragsformular finden sie in der Regel
auf der Seite ihrer waffenrechtlichen Behörden.
Die Links zu den waffenrechtlichen Behörden
in Nordrhein-Westfalen finden sie auf unserer Homepage:
www.bdslv4.de >> Waffenrecht >>
Waffenrechtsbehörden
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Wo finde ich das Antragsformular ?
Beispiel Kreispolizeibehörde Kleve:
Links zur
Kreispolizeibehörde Kleve.
Es zeigt sich folgendes Bild:

Anschließend
auf „WAFFEN“ klicken.
Hier finden sie Formulare für verschiedene Anlässe.
Leider stellen nicht alle Behörden ein
Antragsformular bereit. In diesem Fall rufen sie ihre zuständige Behörde
an und bitten um Auskunft, wie das Antragsverfahren abläuft.
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