Antrag auf Erteilung einer Ausnahme vom

Alterserfordernis

gem. § 27 Abs. 4 WaffG

 

  

Die zuständige Behörde kann einem Kind zur Förderung des Leistungssports eine Ausnahme von dem Mindestalter bewilligen.

Diese soll bewilligt werden, wenn durch eine ärztliche Bescheinigung die geistige und körperliche Eignung und durch eine Bescheinigung des Vereins die schießsportliche Begabung glaubhaft gemacht sind.

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Für das Antragsformular rufen sie bitte die Homepage ihrer waffenrechtlich zuständigen Behörde auf.