Antrag auf Verbandsbescheinigung

Antragsunterlagen bitte

NICHT

per Einschreiben an die Geschäftsstelle schicken

 

 

 

 

Erforderliche Unterlagen für die Beantragung    (Merkblatt)

  Erforderliche Unterlagen für die Beantragung von Verbandsbescheinigungen

Stand 31.03.2021

Hinweis zum max. Bearbeitungszeitraum für Anträge auf Verbandsbescheinigungen

 

 

 

Erforderliche Trainingsnachweise nach §14 Abs. 3 WaffG

 

 Beispiel Trainingsnachweis durch den Verein

(der Vordruck ist ohne Passwort schreibgeschützt)

 

 

Antrag auf Verbandsbescheinigung

Antrag auf Erteilung einer Verbandsbescheinigung

Stand 16.05.2023

 

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--- Arbeitshilfe für den Antrag ---

--- Ausfüllhilfe für das Antragsformular ---

Für die aktuelle Befürwortungsliste mit den Kennziffern der BDS-Disziplinen

 

>> hier klicken <<

 

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Bei veralteten Formularen oder fehlenden Unterlagen werden keine Bescheinigungen ausgestellt. Die Verwendung alter Formulare entspricht nicht mehr der aktuellen Rechtslage, erhöht unnötig den Verwaltungsaufwand und verlangsamt somit die Bearbeitung aller waffenrechtlichen Anträge.

Anträge können nur bearbeitet werden, wenn die Bearbeitungsgebühr dem Antrag beiliegt und alle Punkte des "Merkblattes" erfüllt werden.

Der Standbeschreibung müssen Angaben über Standlänge, zugelassene Kaliber, max. Joule, sowie die Möglichkeit zur Durchführung der im Antrag genannten BDS-Disziplin zu entnehmen sein. Ein Hinweis auf alte in der Vereinsakte vorhandene Standverträge reicht nicht mehr aus. Es muss aus den Anlagen des Antrags erkennbar sein, ob eine bescheinigte Nutzung aktuell noch Gültigkeit hat.

 Dem Antragsformular sind keine Originalunterlagen beilegen.

Alle Anlagen nur in Kopie.

 Die nach Prüfung der eingereichten Unterlagen erstellte Verbandsbescheinigung wird an den Antragsteller geschickt.

 

 

Übersicht der Wettkampfeinsätze der im Besitz befindlichen Waffen

Übersicht über die Wettkampfeinsätze der sich im Besitz des Antragstellers befindlichen Waffen

Stand 01.02.2023