1.
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Die anerkannten Vereinsmeisterschaften können nur für Mitglieder
des ausrichtenden Vereines zugänglich gemacht werrden. Es
spricht aber auch nichts dagegen, wenn sie auch "offen"
ausgeschrieben werden. Die Entscheidung hierüber obliegt den
Vereinen.
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2.
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Die Anerkennung ist mindestens 14 Tage vor Beginn der
Veranstaltung per
E-Mail
an den Landesverbandes 4, oder einem von ihm Beauftragten,
zu beantragen.
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3. |
Zur Anerkennung ist eine vollständige Ausschreibung
einzureichen, aus der insbesondere auch der Name des
veranstaltenden Vereins und der verantwortlichen Person
ersichtlich sein muss.
(Beispiel Ausschreibung VM)
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4.
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Die Veranstaltung muss nach den Regeln des aktuellen
BDS-Sporthandbuches durchgeführt werden.
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5. |
Auf das Vorliegen des Versicherungsschutzes ist zu achten. (BDS
Ausweis mit gültiger Versicherungsmarke für Mitglieder ist
obligatorisch).
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6.
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Der geschäftsführende Vorstand, oder ein von ihm Beauftragter hat
das Recht, vor Ort die Ordnungsmäßigkeit des Ablaufs der
Veranstaltung zu prüfen. Hierzu wird ihm ein Betretungsrecht des
Veranstaltungsortes eingeräumt.
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7.
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Die Anerkennung hat zur Folge, dass die ausgestellten Urkunden
für die Beantragung einer Verbandsbescheinigung zur Erlangung
einer waffenrechtlichen Erlaubnis vom Verband anerkannt werden.
Sie gelten ausschließlich
für die Beantragung der 3. Kurzwaffe und 4.
Selbstladelangwaffe.
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8.
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Mit der Veröffentlichung auf der BDS LV4-NRW Homepage ist die
Anerkennung erteilt.
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9.
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Die Ergebnislisten sind durch den ausrichtenden Verein innerhalb
1 Woche an den LV4 zu schicken. Sie werden anschließend auf der
Homepage des Landesverbandes 4 NRW veröffentlicht.
Erst dann wird der Wettkampf bei Anträgen einer
Verbandsbescheinigung berücksichtigt.
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10.
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Die Anerkennung dieses Wettkampfes ist derzeit kostenfrei.
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Horst-Ingo Sebode
Präsident
Landesverband 4 NRW
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