Regelungen vom Landesverband 4 NRW

zur

Anerkennung von Pokalschießen, die von Vereinen ausgerichtet werden

 

Stand: 30.11.2023

1.

Die Pokalschießen müssen für alle Mitglieder des LV 4 NRW zugänglich sein.

2.

Die Anerkennung ist mindestens 2 Monate vor der Veranstaltung per E-Mail beim Präsidenten des LV4, oder einem Beauftragten zu beantragen.

3.

Zur Anerkennung ist die vollständige Ausschreibung einzureichen, aus der insbesondere auch der Name des veranstaltenden Vereins und der verantwortlichen Person ersichtlich sein muss.

4.

Die Veranstaltung muss exakt nach den Regeln des aktuellen BDS-Sporthandbuchs durchgeführt werden.

5.

Der geschäftsführende Vorstand oder ein von ihm Beauftragter hat das Recht vor Ort die Ordnungsmäßigkeit des Ablaufs der Veranstaltung zu prüfen, hierzu wird ein Betretungsrecht des Veranstaltungsortes einschließlich des Auswertungsbereichs eingeräumt.

6.

Die Anerkennung hat zur Folge, dass die ausgestellten Urkunden zur Waffenbefürwortung ausschließlich zum Erwerb der 3. und 4. Kurzwaffe bzw. der 4. und 5. Selbstladelangwaffe im Rahmen der aktuellen Waffenbefürwortungsrichtlinien berücksichtigt werden können.

7.

Mit der Veröffentlichung auf der LV4 Homepage ist die Anerkennung erteilt.

8.

Die Anerkennung ist derzeit kostenlos.

9.

Die Ergebnislisten sind durch den Veranstalter innerhalb einer Woche  an den LV4 zu schicken und werden auf der Internet-Seite des Landesverbandes veröffentlicht. Erst dann wird der Wettkampf bei Anträgen einer Verbandsbescheinigung berücksichtigt.