1.
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Die
Pokalschießen müssen für alle Mitglieder des LV 4 NRW zugänglich sein. |
2.
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Die
Anerkennung ist mindestens 2 Monate vor der Veranstaltung per
E-Mail
beim Präsidenten des LV4, oder einem Beauftragten zu beantragen. |
3. |
Zur
Anerkennung ist die vollständige Ausschreibung einzureichen,
aus der insbesondere auch der Name des veranstaltenden Vereins
und der verantwortlichen Person ersichtlich sein muss. |
4.
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Die
Veranstaltung muss exakt nach den Regeln des aktuellen
BDS-Sporthandbuchs durchgeführt werden. |
5.
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Der
geschäftsführende Vorstand oder ein von ihm Beauftragter hat
das Recht vor Ort die Ordnungsmäßigkeit des Ablaufs der
Veranstaltung zu prüfen, hierzu wird ein Betretungsrecht des
Veranstaltungsortes einschließlich des Auswertungsbereichs
eingeräumt. |
6.
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Die
Anerkennung hat zur Folge, dass die ausgestellten Urkunden zur
Waffenbefürwortung
ausschließlich zum Erwerb der 3. und 4. Kurzwaffe bzw. der
4. und 5. Selbstladelangwaffe im Rahmen der aktuellen
Waffenbefürwortungsrichtlinien berücksichtigt werden können. |
7.
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Mit der Veröffentlichung
auf der LV4 Homepage ist die Anerkennung erteilt. |
8.
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Die
Anerkennung ist derzeit kostenlos. |
9.
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Die
Ergebnislisten sind durch den Veranstalter innerhalb einer Woche an den LV4 zu
schicken und werden auf der Internet-Seite des Landesverbandes
veröffentlicht.
Erst dann wird der Wettkampf bei Anträgen einer
Verbandsbescheinigung berücksichtigt. |