Verbandsinformation 02/2013

 

Bearbeitungszeitraum für Verbandsbescheinigungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer Verbandsbescheinigung zur Beantragung einer waffenrechtlichen Erlaubnis wurde  festgestellt, dass sich in den letzten Monaten eine hohe Anzahl von Anträgen angesammelt hat, welche u.a. wegen fehlender Angaben und Nachweisen nicht entscheidungsreif waren. Trotz schriftlicher Nachfrage beim Antragsteller wurden fehlende Unterlagen nicht nachgereicht.

Es liegt in der  Verantwortung des Antragstellers, die erforderlichen Unterlagen fristgerecht nachzureichen.

Daher habe ich beschlossen, diese Vorgänge nach Ablauf von 6 Monaten grundsätzlich abzuschließen, indem eine weitere Bearbeitung nicht erfolgt.

Es gilt das Eingangsdatum in der Geschäftsstelle. Es erfolgt keine Benachrichtigung an den Antragsteller.

Nach einem solchen  Zeitraum ist davon auszugehen, dass der Antragsteller kein Interesse mehr hat. 

Es ist ein neuer Antrag zu stellen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Horst-Ingo Sebode

Präsident LV 4 NRW