Verbandsinformation 01/2012

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Landesverband 4 NRW wendet sich auf diesem Wege an Sie, um Ihnen nachfolgend einige aktuelle Informationen und Hinweise für unsere Zusammenarbeit bekanntzugeben.

1. Sachkundeprüfungen durch Vereine

Zunehmend erreichen mich Anfragen aus Vereinen, was denn bei der Durchführung von Sachkundeprüfungen zu beachten sei.

Gemäß § 15a Abs. 1 Nr. 4a WaffG hat der anerkannte Verband eine Hinwirkungsverpflichtung hinsichtlich der sachgerechten Ausbildung in seinen schießsportlichen Vereinen.

Die Rechtsgrundlagen für die Abnahme von Sachkundeprüfungen für eigene Mitglieder sind in den Bestimmungen der §§ 4 Abs. 1 Nr. 3 und § 7 WaffG sowie die §§ 1-3 AWaffV normiert. Bitte beachten Sie dabei, dass die Prüfungen unter Verwendung des durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) veröffentlichten Fragenkatalogs erfolgen müssen. Beachten Sie weiterhin, dass die Durchführung der Prüfung und die Namen der Prüfungsteilnehmer der für den Ort der Lehrgangsveranstaltung zuständigen Behörde zwei Wochen vor dem Tag der Prüfung anzuzeigen und einem Vertreter der Behörde die Teilnahme an der Prüfung zu gestatten ist. Im Falle seiner Teilnahme hat der Vertreter der Behörde die Stellung eines weiteren Beisitzers im Prüfungsausschuss; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

2. Doppelmitgliedschaften

Bei den Aufnahme- und Passanträgen neuer Mitglieder kommt es häufig zu Irritationen bei der Zahlung des BDS-Beitrages. Im Antrag wird das Ausfüllen der Zeile:

„Der Landesverbandsbeitrag wird überwiesen durch den Verein Nr.: ______“

vergessen. Es ist nicht Aufgabe der Mitgliederverwaltung festzustellen, welcher Verein den Beitrag zahlt. Hier sind die Vereine selbst verantwortlich. Falls in Zukunft solche Anträge die Geschäftsstelle erreichen, bleiben sie unbearbeitet, bis der verantwortliche Verein Kontakt mit der Mitgliederverwaltung aufnimmt.

3. Verbandsbescheinigungen und Mitgliederverwaltung

Gemäß § 5 (2) der Landessatzung ist jede personelle Veränderung des Vorstandes eines Vereins oder der Verwaltungsgruppe der Landesgeschäftsstelle unverzüglich mitzuteilen. Gleiches gilt ebenfalls für Änderungen der Postanschrift des Vereins, vereinbarten Ansprechpartners oder eines (mittelbaren) einzelnen Mitgliedes.

Die Änderungen sind der Geschäftsstelle (Mitglieder- und Vereinsverwaltung) schriftlich per Brief oder Fax mitzuteilen. Möglich ist aber auch eine Änderungsmitteilung per E-Mail an heidi.sebode@bdsnrw.org.

Ein Änderungsformular finden Sie auf unserer Homepage.

Sofern Anträge auf Erteilung einer Verbandsbescheinigung in der Geschäftsstelle eingehen, bei denen die Daten nicht mit unserem Bestand übereinstimmen, erfolgt keine Bearbeitung. Sollten Ihre Mitglieder zu lange auf eine Verbandsbescheinigung warten müssen, so wäre eine Überprüfung der Daten Ihrerseits angebracht und es sollte Kontakt mit der Mitgliederverwaltung hergestellt werden.

4. Homepage des LV4 NRW

Seit dem 7. Oktober erscheint unsere Homepage in einem neuen Format. Die eingearbeiteten Änderungen werden nicht mehr wie in der Vergangenheit auf der Startseite erscheinen, sondern auf einer separaten Seite. Diese Seite ist über die Schaltfläche Alle Aktualisierungen auf einen Blick zu erreichen. Hier sind dann alle Änderungen chronologisch gelistet.

Es gibt viele Nachfragen von Interessenten, wo es denn Schützenvereine in ihrer Nähe gibt. Um diesen möglichen neuen Mitgliedern eine Hilfe anzubieten, werden alle Vereine im Bereich des Landesverbandes 4, die eine Vereins-Homepage haben und eine Verlinkung wünschen gebeten, sich an den Webmaster des LV4 zu wenden. Bitte schicken sie uns den Vereinsnamen, die 4-stellige BDS Vereinsnummer, die PLZ und die Internetadresse ihrer Homepage. Wir nehmen sie dann in die Liste auf. Wir sollten immer versuchen jeden Interessenten für unseren Sport auch zu gewinnen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Horst-Ingo Sebode

Präsident LV 4 NRW