Disziplin Dienstsportgewehr

Im Sportprogramm des BDS ist die Disziplin "Dienstsportgewehr" seit vielen Jahren sehr beliebt. Hier sind laut Regelwerk nur ganz bestimmte Waffen zugelassen.

Die technischen Details zu Waffen findet man im Kapitel 14 vom Sporthandbuch Langwaffe.

Um einen Überblick und möglicherweise eine Entscheidungshilfe zu geben, wollen wir auf dieser Seite die techn. Spezifikationen herausheben.

Weiterhin wollen wir den Schützen zu jeder der zugelassenen Waffen, wenn vorhanden, einen Link aus dem Internet bereitstellen, um sich einen Überblick über die technischen Details zu verschaffen.

Trotzdem ist jeder Schütze beim Erwerb selbst dafür verantwortlich, das Waffe die Kriterien dieser Disziplin erfüllt.

 

Es sind nur Waffen zugelassen, die in der folgenden Liste aufgeführt sind!

Positivliste der Selbstladelangwaffen laut Kommentar zum Sporthandbuch

Stand: 07.11.2023

In der Positivliste sind keine Waffen im Kaliber kleiner als 6,5 mm Schwedisch Mauser enthalten.

Alle diese Waffen, insbesondere alle Waffen im Kaliber .223 Rem, fallen unter die Klassen Sportgewehr Selbstlader bis 6,4 mm soweit sie nicht vom Schießsport ausgeschlossen sind und die Vorgaben des BDS hinsichtlich Waffenhöchstgewicht, Abzugsmindestgewicht sowie Visierung erfüllen.

Dafür gibt es viele Disziplinen im BDS.

Kaliber Fabrikat Link BKA-Bescheid

6,5 x 55 SE

diverse schwedische >> Ljungman AG 42

 

.30 Carbine

diverse US Firmen >> M1 Carbine und identische Nachbauten

 

.308 Win

Heckler & Koch >> HK 41

 

Heckler & Koch >> SR 9, soweit abgeändert nach KWKG

 

Sabre Defence >> XR41 Match

diverse US Firmen >> M14, soweit abgeändert nach KWKG

 

Springfield Armory >> M1A, soweit abgeändert nach KWKG

 

Springfield Armory >> M1A loaded

 

Springfield Armory >> M1A NM

 

Schwaben Arms Rottweil >> SAR Sportmatch M41

 

Schwaben Arms Rottweil >> SAR Sportmatch M41-MF3

 

Schwaben Arms Rottweil >> SAR M41 Sniper-Light

 

Schwaben Arms Rottweil >> SAR M57

  Schwaben Arms Rottweil >> SAR 97    

MKE >> HEGE 308 und T 41

diverse >> M1 Garand (nicht jedoch Umbauten mit herausnehmbarem Magazin)

 

Norinco >> M 305, soweit abgeändert nach KWKG

 

Transarms.>> SLG 95, soweit abgeändert nach KWKG (incl. erlaubter Schaftrückbauten, kein 10er Magazin, kein Mündungsfeuerdämpfer)
Transarms >> SLG 97, soweit abgeändert nach KWKG (incl. erlaubter Schaftrückbauten, kein 10er Magazin, kein Mündungsfeuerdämpfer)
SLG 2000 >> soweit abgeändert nach KWKG
SAR 2000 >> soweit abgeändert nach KWKG

 

 

Beitler Waffentechnik >> BWT 3D

LuxDefTec >> LDT HSG441 und LDT M14

diverse >> L1 A1 soweit abgeändert nach KWKG

7,5 x 54mm Mle.1929

MAS >> MAS 49
MAS >> MAS 49/56

7,5 x55 (Swiss)

Schwaben Arms Rottweil >> SAR M57

.30 06

diverse US Firmen M1 Garand (nicht jedoch Umbauten mit herausnehmbarem Magazin)

 

Fabrique National Belgien >> SAFN 1949

 

7,62 x 39

diverse russische  >> Simonow SKS nach Feststellungsbescheid

diverse russische >> Molot Vepr Standard 762
VZ 52/57

ägyptisches Arsenal >> Rasheed

 

ägyptisches Arsenal >> Hakim

 

Ungarn FEG >> Wum 1 / SLG 94

 

7,62 x 54 R

diverse russische >> Dragunow einschließl. KWKG Änderungen

 

diverse russische >> Tokarew SVT 40

 

Rumänien >> FPK einschließlich KWKG Änderungen

 

8 x 57 IS

diverse deutsche >> G43

 

diverse deutsche >> Karabiner 43

 

Fabrique National Belgien >> SAFN 1949

 

ägyptisches Arsenal >> Hakim

 

8 x 33

Waffensysteme Dittrich >> BD 44

       

Anmerkungen zu Waffen, die ehemals Kriegswaffen waren und demilitarisiert wurden:

Kategorie 1: Dies sind alle Waffen, die vor dem 2.9.1945 eingeführt waren. Sie sind mit Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes aus der Kriegswaffenliste gestrichen. Soweit es sich nicht um vollautomatische Waffen handelt, unterliegt ihre sportlichen Verwendung keiner Beschränkung.

  • Ljungman AG 42
  • M1 Carbine und identische Nachbauten
  • M1 Garand (nicht jedoch Umbauten mit herausnehmbarem Magazin)
  • Tokarew SVT 40
  • G43
  • Karabiner 43
  • BD 44

 

 

Kategorie 2: Dies sind alle Waffen, die nach dem 2.9.1945 eingeführt waren und vor Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes demilitarisiert wurden, in den Verkehr kamen und die wegen der Erfüllung der Kriterien: Lauflänge, Hülsenlänge des verwendeten Kalibers und Bauart nicht vom § 6 der Waffenverordnung erfasst werden. Ihre sportliche Verwendung unterliegt keiner Beschränkung.

  • SR 9, soweit abgeändert nach KWKG
  • M14, soweit abgeändert nach KWKG
  • M1A, soweit abgeändert nach KWKG
  • Springfield Armory M1A Super Match, soweit abgeändert nach KWKG
  • M 305, soweit abgeändert nach KWKG
  • SLG 95, soweit abgeändert nach KWKG, Schaftrückbau erlaubt
  • SLG 97, soweit abgeändert nach KWKG, Schaftrückbau erlaubt
  • MAS 49
  • MAS 49/56
  • SAFN 1949
  • Hakim (8 x 57)
  • Dragunow einschließlich KWKG Änderungen
  • FPK einschließlich KWKG Änderungen

 

 

Kategorie 3: Dies sind alle Waffen, die nach dem 2.9.1945 eingeführt waren und vor Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes demilitarisiert wurden, in den Verkehr kamen und die nicht alle Zulassungskriterien: Lauflänge, Hülsenlänge des verwendeten Kalibers und Bauart des § 6 der Waffenverordnung erfüllen. Ihre sportliche Verwendung ist nur dann zulässig, wenn sie genau in der Form (Schäftung, Visierung, Magazin) verwendet werden, wie sie zur Zeit des alten Waffengesetzes in den Handel kamen.

  • Rasheed
  • Hakim (7,62 x 39)
  • Wum 1 /SLG 94
  • VZ 52/57
  • SKS
 

Allgemeine Bemerkung zu Waffen im Kaliber 7,62 x 39:

Die Einschränkung durch den § 6 der Waffenverordnung kommt nur bei Waffen zum Tragen, die den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen. Die Waffen Ruger Mini 30 oder die VZ 52/54 sind ohne Einschränkung zum sportlichen Schießen zugelassen.