Allgemeine Fragen:

  1. Wer ist der Bund Deutscher Sportschützen (BDS)?

  2. Warum ist dieser Dachverband erforderlich?

  3. Wie ist er organisiert?

 

 
 

Allgemeines zur Mitgliedschaft:

  1. Wie kann ich zu meinem Landesverband Kontakt aufnehmen ?

  2. Wie kann man Mitglied werden?

  3. Wo finde ich ein Anmeldeformular?

  4. Wo finde ich einen Verein in meiner Nähe?

  5. Was kostet eine Mitgliedschaft im Landesverband 4 ?

  6. Kann ich im Landesverband 4 auch Einzelmitglied werden ?

  7. Ich möchte einen Verein gründen. Was muss ich beachten ?

 

 
 

Der Sportbetrieb:

  1. Welche Disziplinen bietet der BDS in seinem Sportprogramm an ?

  2. Wo finde ich das aktuelle Regelwerk ?

  3. Welche Veranstaltungen richtet der Landesverband aus ?

  4. Wie und wo melde ich mich zu den Wettkämpfen an ?

 

 

Administrative Hinweise für die Zusammenarbeit mit dem Verband:

  1. An- und Abmeldung von Mitgliedern

  2. Doppelmitgliedschaft

  3. Ab wann gehöre ich dem Landesverband 4 an?

  4. Was muss ich bei einer Adressänderung tun?

  5. Was muss der Verein bei einem Vorstandswechsel tun?

  6. Ich benötige einen Ersatzpass. Was muss ich tun?

  7. Welche Unterlagen benötigt der Verband für eine Vereinsaufnahme?

  8. Ich möchte meinem alten Verein wieder beitreten. Was muss ich tun?

  9. Wichtiger Hinweis zum BDS Beitrag!!

  10. Unser Verein hat eine eigene Homepage. Verlinkt der Landesverband unsere Seite?

 

 

Häufige Fragen zum Thema Waffenbefürwortungen:

>> Bitte hier klicken

 

 

Wer ist der Bund Deutscher Sportschützen (BDS) ?

Der BDS ist nach dem Deutschen Schützenbund ( DSB ) der zweitgrößte Sportschützenverband in Deutschland. Vorwiegend wird das sportliche Großkaliberschiessen mit Kurz- und Langwaffen betrieben.

Er gehört folgenden internationalen Sportschützenverbänden an :

  • der International Practical Shooting Confederation (IPSC)
  • der International Metallic Silhouette Shooting Union (IMSSU)
  • dem WTFT

 

Warum ist dieser Dachverband erforderlich ?

Der BDS ist der gemäß dem Waffengesetz vom Bundesverwaltungsamt anerkannte Verband.

Der BDS

  • erstellt eine überregionale Sportordnung und reicht sie zur Genehmigung ein
  • vertritt die Schützeninteressen vor dem Gesetzgeber
  • versucht im Rahmen seiner Möglichkeiten Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen
  • führt Gespräche mit Verantwortlichen
  • richtet Deutsche Meisterschaften 
  • richtet internationale Wettkämpfe aus 
  • kümmert sich um die notwendigen Änderungen der Schießstandbaurichtlinien
  • berät Vereine und Landesverbände in Satzungsangelegenheiten.
  • berät seine Mitglieder schiess- und waffentechnisch.

um nur die wichtigsten Aufgaben zu nennen.

 

 

Wie ist er organisiert ?

Der BDS ist föderal gegliedert und wird in den einzelnen Bundesländern durch Landesverbände vertreten. Insgesamt hat der BDS 13 Landesverbände.

 

 

Wie kann ich zu meinem Landesverband Kontakt aufnehmen ?

Wenn sie in Nordrhein Westfalen wohnen, finden sie unter "GESCHÄFTSSTELLE" die notwendigen Kontaktdaten.

Kontaktdaten der anderen Landesverbände finden sie hier. 

 

 

Wie kann man Mitglied werden ?

Der Landesverband 4 nimmt keine Einzelmitglieder auf. Sie müssen einem unserer Vereine oder Mitgliedergruppen beitreten.

Wenn sie dem BDS nur als Einzelmitglied beitreten wollen nehmen sie Kontakt mit dem jeweiligen Landesverband auf.

Hier eine Übersicht der Landesverbände und ihrer Mitgliederbeiträge.

 

 

Wo finde ich ein Anmeldeformular ?

Das Anmeldeformular bekommen sie über ihren zukünftigen Verein oder finden es hier. 

 

 

Wo finde ich einen Verein in meiner Nähe ?

Unter "LINKS >> VEREINE" finden sie eine Liste von Vereinen des Verbandes, mit eigener Homepage, sortiert nach PLZ. 

 

 

Was kostet eine Mitgliedschaft im Landesverband 4 ?

Der Jahresbeitrag beträgt im Landesverband 4 - Nordrhein Westfalen zur Zeit  35 € pro Mitglied . Durch den Beitrag sind alle aktiven Mitglieder und ihre Gäste beim Sportschiessen gegen Unfall und Haftpflicht versichert.

Bei Eintritt ist ein einmaliger Betrag von 9 € für den BDS Ausweis zu zahlen.

 

 

Kann ich im Landesverband 4 auch Einzelmitglied werden ?

Der Landesverband 4 nimmt keine Einzelmitglieder auf. Sie müssen einem unserer Vereine oder Mitgliedergruppen beitreten. 

 

 

Ich möchte einen Verein gründen. Was muss ich beachten ?

Sie brauchen dazu mindestens 7 Mitglieder, um einen Verein zu gründen. Auf dem Aufnahmeantrag finden sie alle erforderlichen Informationen zur Vereinsgründung.

Die bereitgestellte Arbeitshilfe soll ihnen die Antragstellung erleichtern. 

 

 

Welche Disziplinen bietet der BDS in seinem Sportprogramm an ?

Das Sportprogramm ist sehr vielseitig. Auf der Seite des Bundesverbandes finden sie eine Übersicht der einzelnen Disziplinen.

Verschaffen sie sich hier einen Überblick. Ihr zukünftiger Verein wird sie gerne zusätzlich informieren.

 

 

Wo finde ich das aktuelle Regelwerk ?

Die aktuelle Version des Sporthandbuchs (SHB) finden sie auf der Bundesseite vom BDS 

 

 

Welche Veranstaltungen richtet der Landesverband aus ?

Jährlich finden in den verschiedenen Disziplinen des Sportprogramm Bezirks- und Landesmeisterschaften statt, die vom LV 4 durchgeführt werden.

Zusätzlich stehen Vereinsmeisterschaften und Pokalschießen der Mitgliedsvereine auf dem Programm, die vom Verband genehmigt worden sind.

Unter "TERMINE" , POKALSCHIESSEN , VEREINSMEISTERSCHAFTEN finden sie Informationen zu den jeweiligen Veranstaltungen im Sportjahr. 

 

 

Wie und wo melde ich mich zu den Wettkämpfen an ?

Die Wettkämpfe werden durch ehrenamtliche Sportleiter durchgeführt, die mit der Planung und Durchführung betraut sind. Um den administrativen Aufwand für alle so gering wie möglich zu halten, erfolgt die Meldung zu den Veranstaltungen nur auf dem elektronischen Weg. Hier kann der Schütze dann später auch den Starttermin selbst buchen.

Dazu ist ein sogenannter "Globaler Zugang zu diesem System erforderlich. Die Vereine werden ihnen bei der Einrichtung helfen. Sie können sich vorab schon in unserem kleinen Tutorial informieren. 

 

 

An- und Abmeldung von Mitgliedern

Anmeldung:

Senden sie einen Passantrag, vollständig ausgefüllt, mit Original-Lichtbild per Post an die Geschäftsstelle. Das Eingangsdatum in der Geschäftsstelle ist das Aufnahmedatum in den LV 4 NRW. Es wird eine Rechnung erstellt und dem Verein zugesandt. Der Jahresbeitrag pro Mitglied beträgt zur Zeit 35,00 € und die einmalige Passgebühr 9,00 €. Der Mitgliedsausweis wird erstellt und mit einer gültigen Jahressichtmarke versehen und dem Verein per Post zugestellt.

Abmeldung:

Meldeschluss zur Abmeldung von Mitgliedern ist laut Satzung der 30.11. des Jahres. Die Abmeldung ist generell schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an die Geschäftsstelle zu senden. Später eingegangene Abmeldungen (nach dem 30.11. des Jahres) können erst für das nächste Jahr berücksichtigt werden. 

 

 

Doppelmitgliedschaft

Anmeldung:

Senden sie einen Passantrag, vollständig ausgefüllt, per Post an die Geschäftsstelle. Auf dem Passantrag ist zu vermerken: welcher Verein den Jahresbeitrag zukünftig bezahlt.

Eine Kopie der ersten Seite des vorhandenen BDS Ausweises (pers. Daten /Bild) ist mit dem Antrag ist mit einzureichen

Der Verein bekommt eine Nachricht mit der neuen Vereinsnummer. Eine Doppelmitgliedschaft ist ab dem 2. Verein beim Landesverband beitragsfrei, aber meldepflichtig.

Anmeldung: von Doppelmitgliedern aus einem anderen Landesverband:

Passantrag mit Lichtbild, oder statt Lichtbild eine Fotokopie des vorhandenen Passes, per Post an die Geschäftsstelle. Der Verein wird dann schriftlich informiert.

 

 

Ab wann gehöre ich dem Landesverband 4 an?

Über das Aufnahmedatum eines Mitgliedes entscheidet der LV 4 NRW, nicht der Verein. Das Aufnahmedatum ist das Eingangsdatum des Passantrages in der Geschäftsstelle. Auch bei späterer Bearbeitung eines Passantrages durch die Geschäftsstelle, bleibt das Aufnahmedatum für das Mitglied immer das Eingangsdatum in der Geschäftsstelle.

 

 

Was muss ich bei einer Adressänderung tun?

Jede Adressänderung eines Mitgliedes, ist dem LV 4 NRW unverzüglich schriftlich, per Fax oder E-Mail mitgeteilt werden.

 

 

Was muss der Verein bei einem Vorstandswechsel tun?

Beim Wechsel des geschäftsführenden Vorstandes im Verein (z.B. 1. Vorsitzender) ist der Landesverband 4 NRW unverzüglich schriftlich darüber zu informieren.

Bei einem „e.V.“ benötigen wir eine Kopie des Vereinsregisterauszuges mit der neuen Eintragung. 

 

 

Ich benötige einen Ersatzpass. Was muss ich tun?

Senden sie einen Passantrag, vollständig ausgefüllt, mit Original-Lichtbild an die Geschäftsstelle. Auf dem Passantrag ist zu vermerken: „Ersatzpass“. Es wird eine Rechnung erstellt und dem Verein zugesandt.

Wird auch eine Ersatz-Jahressichtmarke benötigt, so ist dieses auf dem Passantrag oder in dem Begleitschreiben zu vermerken. Ein Ersatzpass wird mit 3,00 € und eine Ersatz-Jahressichtmarke mit 10,00 € in Rechnung gestellt. Der Pass wird dem Verein der Pass (mit oder ohne Marke) per Post zugestellt 

 

 

Welche Unterlagen benötigt der Verband für eine Vereinsaufnahme?

Die dazu benötigten Unterlagen befinden sich auf unserer Homepage zum Download

  • Aufnahmeantrag für den Verein oder die Gruppe

  • mindestens 7 Passanträge mit Lichtbild, vollständig und leserlich ausgefüllt

  • Gründungsprotokoll

  • Satzung Ihres Vereines

  • Vereinsregisterauszug (nur bei einem e.V.),

  • Schießstandnachweis (Mietvertrag) mit Vermerk der zugelassenen Disziplinen und Kaliber

Dem Verein wird eine Rechnung mit folgenden Positionen zugestellt

  • einmalige Aufnahmegebühr Verein 51,00 €
  • Jahresbeitrag pro Mitglied 35,00 € und
  • eine einmalige Passgebühr pro Mitglied 9,00 €

 

 

Ich möchte meinem alten Verein wieder beitreten. Was muss ich tun?

Passantrag mit einer Fotokopie des vorhandenen Ausweises, oder mit Lichtbild, wenn der alte Pass nicht mehr vorhanden ist, per Post an die Geschäftsstelle.

Das Mitglied bekommt seine noch vorhandene Mitgliedsnummer wieder. Bei einem neuen Verein wird eine neue Mitgliedsnummer vergeben. Es wird eine Rechnung erstellt und dem Verein zugesandt. Eine gültige Jahressichtmarke wird per Post zugestellt, wenn ein Pass vorhanden ist. Ansonsten wird ein neuer Mitgliedsausweis erstellt, mit einer gültigen Jahressichtmarke versehen, und dem Verein per Post zugesandt.

 

 

 

Wichtiger Hinweis zum BDS Beitrag!!

Wichtiger Hinweis zum Versicherungsschutz!!

 

 

Unser Verein hat eine eigene Homepage. Verlinkt der Landesverband unsere Seite?

Hinweis zur Verlinkung einer Vereins-Homepage.