Allgemeine Fragen: Allgemeines zur Mitgliedschaft: Der Sportbetrieb: Administrative Hinweise für die Zusammenarbeit mit dem Verband:
Häufige Fragen zum Thema Waffenbefürwortungen:
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Wer ist der Bund Deutscher Sportschützen (BDS) ? Der BDS ist nach dem Deutschen Schützenbund ( DSB ) der zweitgrößte Sportschützenverband in Deutschland. Vorwiegend wird das sportliche Großkaliberschiessen mit Kurz- und Langwaffen betrieben. Er gehört folgenden internationalen Sportschützenverbänden an :
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Warum ist dieser Dachverband erforderlich ? Der BDS ist der gemäß dem Waffengesetz vom Bundesverwaltungsamt anerkannte Verband. Der BDS
um nur die wichtigsten Aufgaben zu nennen. |
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Der BDS ist föderal gegliedert und wird in den einzelnen Bundesländern durch Landesverbände vertreten. Insgesamt hat der BDS 13 Landesverbände. |
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Wie kann ich zu meinem Landesverband Kontakt aufnehmen ? Wenn sie in Nordrhein Westfalen wohnen, finden sie unter "GESCHÄFTSSTELLE" die notwendigen Kontaktdaten. Kontaktdaten der anderen Landesverbände finden sie hier. |
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Wie kann man Mitglied werden ? Der Landesverband 4 nimmt keine Einzelmitglieder auf. Sie müssen einem unserer Vereine oder Mitgliedergruppen beitreten. Wenn sie dem BDS nur als Einzelmitglied beitreten wollen nehmen sie Kontakt mit dem jeweiligen Landesverband auf. Hier eine Übersicht der Landesverbände und ihrer Mitgliederbeiträge. |
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Wo finde ich ein Anmeldeformular ? Das Anmeldeformular bekommen sie über ihren zukünftigen Verein oder finden es hier. |
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Wo finde ich einen Verein in meiner Nähe ? Unter "LINKS >> VEREINE" finden sie eine Liste von Vereinen des Verbandes, mit eigener Homepage, sortiert nach PLZ. |
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Was kostet eine Mitgliedschaft im Landesverband 4 ? Der Jahresbeitrag beträgt im Landesverband 4 - Nordrhein Westfalen zur Zeit 35 € pro Mitglied . Durch den Beitrag sind alle aktiven Mitglieder und ihre Gäste beim Sportschiessen gegen Unfall und Haftpflicht versichert. Bei Eintritt ist ein einmaliger Betrag von 9 € für den BDS Ausweis zu zahlen. |
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Kann ich im Landesverband 4 auch Einzelmitglied werden ? Der Landesverband 4 nimmt keine Einzelmitglieder auf. Sie müssen einem unserer Vereine oder Mitgliedergruppen beitreten. |
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Ich möchte einen Verein gründen. Was muss ich beachten ? Sie brauchen dazu mindestens 7 Mitglieder, um einen Verein zu gründen. Auf dem Aufnahmeantrag finden sie alle erforderlichen Informationen zur Vereinsgründung. Die bereitgestellte Arbeitshilfe soll ihnen die Antragstellung erleichtern. |
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Welche Disziplinen bietet der BDS in seinem Sportprogramm an ? Das Sportprogramm ist sehr vielseitig. Auf der Seite des Bundesverbandes finden sie eine Übersicht der einzelnen Disziplinen. Verschaffen sie sich hier einen Überblick. Ihr zukünftiger Verein wird sie gerne zusätzlich informieren. |
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Wo finde ich das aktuelle Regelwerk ? Die aktuelle Version des Sporthandbuchs (SHB) finden sie auf der Bundesseite vom BDS |
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Welche Veranstaltungen richtet der Landesverband aus ? Jährlich finden in den verschiedenen Disziplinen des Sportprogramm Bezirks- und Landesmeisterschaften statt, die vom LV 4 durchgeführt werden. Zusätzlich stehen Vereinsmeisterschaften und Pokalschießen der Mitgliedsvereine auf dem Programm, die vom Verband genehmigt worden sind. Unter "TERMINE" , POKALSCHIESSEN , VEREINSMEISTERSCHAFTEN finden sie Informationen zu den jeweiligen Veranstaltungen im Sportjahr. |
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Wie und wo melde ich mich zu den Wettkämpfen an ? Die Wettkämpfe werden durch ehrenamtliche Sportleiter durchgeführt, die mit der Planung und Durchführung betraut sind. Um den administrativen Aufwand für alle so gering wie möglich zu halten, erfolgt die Meldung zu den Veranstaltungen nur auf dem elektronischen Weg. Hier kann der Schütze dann später auch den Starttermin selbst buchen. Dazu ist ein sogenannter "Globaler Zugang zu diesem System erforderlich. Die Vereine werden ihnen bei der Einrichtung helfen. Sie können sich vorab schon in unserem kleinen Tutorial informieren. |
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An- und Abmeldung von Mitgliedern Anmeldung: Senden sie einen Passantrag, vollständig ausgefüllt, mit Original-Lichtbild per Post an die Geschäftsstelle. Das Eingangsdatum in der Geschäftsstelle ist das Aufnahmedatum in den LV 4 NRW. Es wird eine Rechnung erstellt und dem Verein zugesandt. Der Jahresbeitrag pro Mitglied beträgt zur Zeit 35,00 € und die einmalige Passgebühr 9,00 €. Der Mitgliedsausweis wird erstellt und mit einer gültigen Jahressichtmarke versehen und dem Verein per Post zugestellt. Abmeldung: Meldeschluss zur Abmeldung von Mitgliedern ist laut Satzung der 30.11. des Jahres. Die Abmeldung ist generell schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an die Geschäftsstelle zu senden. Später eingegangene Abmeldungen (nach dem 30.11. des Jahres) können erst für das nächste Jahr berücksichtigt werden. |
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Anmeldung: Senden sie einen Passantrag, vollständig ausgefüllt, per Post an die Geschäftsstelle. Auf dem Passantrag ist zu vermerken: welcher Verein den Jahresbeitrag zukünftig bezahlt. Eine Kopie der ersten Seite des vorhandenen BDS Ausweises (pers. Daten /Bild) ist mit dem Antrag ist mit einzureichen Der Verein bekommt eine Nachricht mit der neuen Vereinsnummer. Eine Doppelmitgliedschaft ist ab dem 2. Verein beim Landesverband beitragsfrei, aber meldepflichtig. Anmeldung: von Doppelmitgliedern aus einem anderen Landesverband: Passantrag mit Lichtbild, oder statt Lichtbild eine Fotokopie des vorhandenen Passes, per Post an die Geschäftsstelle. Der Verein wird dann schriftlich informiert. |
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Ab wann gehöre ich dem Landesverband 4 an? Über das Aufnahmedatum eines Mitgliedes entscheidet der LV 4 NRW, nicht der Verein. Das Aufnahmedatum ist das Eingangsdatum des Passantrages in der Geschäftsstelle. Auch bei späterer Bearbeitung eines Passantrages durch die Geschäftsstelle, bleibt das Aufnahmedatum für das Mitglied immer das Eingangsdatum in der Geschäftsstelle. |
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Was muss ich bei einer Adressänderung tun? Jede Adressänderung eines Mitgliedes, ist dem LV 4 NRW unverzüglich schriftlich, per Fax oder E-Mail mitgeteilt werden. |
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Was muss der Verein bei einem Vorstandswechsel tun? Beim Wechsel des geschäftsführenden Vorstandes im Verein (z.B. 1. Vorsitzender) ist der Landesverband 4 NRW unverzüglich schriftlich darüber zu informieren. Bei einem „e.V.“ benötigen wir eine Kopie des Vereinsregisterauszuges mit der neuen Eintragung. |
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Ich benötige einen Ersatzpass. Was muss ich tun? Senden sie einen Passantrag, vollständig ausgefüllt, mit Original-Lichtbild an die Geschäftsstelle. Auf dem Passantrag ist zu vermerken: „Ersatzpass“. Es wird eine Rechnung erstellt und dem Verein zugesandt. Wird auch eine Ersatz-Jahressichtmarke benötigt, so ist dieses auf dem Passantrag oder in dem Begleitschreiben zu vermerken. Ein Ersatzpass wird mit 3,00 € und eine Ersatz-Jahressichtmarke mit 10,00 € in Rechnung gestellt. Der Pass wird dem Verein der Pass (mit oder ohne Marke) per Post zugestellt |
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Welche Unterlagen benötigt der Verband für eine Vereinsaufnahme? Die dazu benötigten Unterlagen befinden sich auf unserer Homepage zum Download
Dem Verein wird eine Rechnung mit folgenden Positionen zugestellt
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Ich möchte meinem alten Verein wieder beitreten. Was muss ich tun? Passantrag mit einer Fotokopie des vorhandenen Ausweises, oder mit Lichtbild, wenn der alte Pass nicht mehr vorhanden ist, per Post an die Geschäftsstelle. Das Mitglied bekommt seine noch vorhandene Mitgliedsnummer wieder. Bei einem neuen Verein wird eine neue Mitgliedsnummer vergeben. Es wird eine Rechnung erstellt und dem Verein zugesandt. Eine gültige Jahressichtmarke wird per Post zugestellt, wenn ein Pass vorhanden ist. Ansonsten wird ein neuer Mitgliedsausweis erstellt, mit einer gültigen Jahressichtmarke versehen, und dem Verein per Post zugesandt. |
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Wichtiger Hinweis zum BDS Beitrag!! Wichtiger Hinweis zum Versicherungsschutz!! |
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Unser Verein hat eine eigene Homepage. Verlinkt der Landesverband unsere Seite? Wer diese Möglichkeit nutzen möchte, wird gebeten folgende Informationen an uns zu schicken
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