Hinweise von der Bundesvorstandssitzung 2014

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Jahresende möchte der Verband noch auf einige Dinge hinweisen.

 

1.BDS-Sportordnung:

Mit Wirkung vom 17. November 2014 hat das BVA, das durch den BDS Bundesverband eingereichte SHB genehmigt. Es steht auf der Homepage des Bundes unter Sportprogramm zum Download bereit. Hiermit sind auch einige Änderungen bei Waffenbefürwortungen verbunden. Bitte informieren sie sich oder rufen sie uns vor Antragstellung an.

2.Anerkennung von Urkunden anderer Verbände:

In der Bundesvorstandssitzung des BDS, am 26.10.2014, wurde darauf hingewiesen, dass bei Anträgen auf  Erteilung einer Verbandsbescheinigung zur Erlangung einer waffenrechtlichen Erlaubnis, die Urkunden von anderen Verbänden keine Anerkennung finden. Die Richtlinien des Landesverbandes 4 weisen eindeutig darauf hin, dass Wettkämpfe im Bereich unseres Verbandes (BDS) zu absolvieren sind. Andere anerkannte Schießsportverbände arbeiten nach demselben Verfahren.

3.Gemeinnützigkeit IPSC:

Aufgrund der Neufassung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) vom 31.01.2014 des Bundesministeriums der Finanzen, wird seit diesem Jahr die Gemeinnützigkeit des IPSC-Schießens verneint.  Es handelt sich um eine rein steuerrechtliche Angelegenheit: IPSC ist weiterhin genehmigter Schießsport des BDS als anerkanntem Schießsportverband und Auswirkungen auf das Waffenrecht gibt es nicht.
Bis 31.12.2015 kann IPSC wie gewohnt noch als gemeinnütziger Schießsport weiter betrieben werden. Für die Zeit vom 1.1.2016 bis zur abschließenden Erledigung der Angelegenheit muss IPSC im Verein entweder eingestellt werden oder vom übrigen Schießsport getrennt im sogenannten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erfolgen. Die Umstellung bringt einigen Aufwand und nicht unerhebliche Kosten mit sich, ist aber zu bewältigen!
Der BDS wird weiterhin IPSC anbieten und Ausbildung und Meisterschaften gehen selbstverständlich weiter. Bitte informieren sie sich auch auf der Homepage des Bundes.

 

Mit freundlichen Grüßen

Horst-Ingo Sebode

Präsident LV 4 NRW