Hinweise von der Bundesvorstandssitzung 2014
Sehr geehrte Damen und Herren, zum Jahresende möchte der Verband noch auf
einige Dinge hinweisen. 1.BDS-Sportordnung: Mit Wirkung vom 17. November 2014 hat das BVA,
das durch den BDS Bundesverband eingereichte SHB genehmigt. Es steht
auf der Homepage des Bundes unter Sportprogramm zum Download bereit.
Hiermit sind auch einige Änderungen bei Waffenbefürwortungen
verbunden. Bitte informieren sie sich oder rufen sie uns vor
Antragstellung an. 2.Anerkennung von
Urkunden anderer Verbände In der
Bundesvorstandssitzung des BDS, am 26.10.2014, wurde darauf
hingewiesen, dass bei Anträgen auf
Erteilung
einer Verbandsbescheinigung zur Erlangung einer waffenrechtlichen
Erlaubnis, die Urkunden von anderen
Verbänden keine Anerkennung finden.
Die Richtlinien des Landesverbandes 4 weisen eindeutig darauf hin,
dass Wettkämpfe im Bereich unseres Verbandes (BDS) zu absolvieren
sind. Andere anerkannte Schießsportverbände arbeiten nach demselben
Verfahren. 3.Gemeinnützigkeit
IPSC Aufgrund der
Neufassung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) vom
31.01.2014 des Bundesministeriums der Finanzen, wird seit diesem Jahr
die Gemeinnützigkeit des IPSC-Schießens verneint.
Es
handelt sich um eine rein steuerrechtliche Angelegenheit: IPSC ist
weiterhin genehmigter Schießsport des BDS als anerkanntem
Schießsportverband und Auswirkungen auf das Waffenrecht gibt es nicht.
Mit freundlichen
Grüßen Horst-Ingo Sebode Präsident LV 4 NRW
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