Hinweis zu Formularen zur Beantragung einer Verbandsbescheinigung
Sehr geehrte Damen und Herren, bei Anträgen auf Ausstellung einer
Verbandsbescheinigung zur Erlangung einer waffenrechtlichen Erlaubnis
stellten wir in der letzten Zeit mehrfach fest, dass zum Teil sehr alte
Antragsformulare verwendet wurden. Die Verwendung dieser Formulare
entspricht nicht mehr der aktuellen Rechtslage. Die aktuellen Vordrucke stehen ihnen bereits seit 2
Jahren auf unserer Homepage unter „Waffenrecht“ zur Verfügung. Der Verband muss mit den neuen Bezeichnungen, die im
"Nationalen Waffenregister" verwendet werden, arbeiten. Diese Begriffe
haben wir für sie bereits in den Auswahlmenüs der Antragsformulare
hinterlegt. Zusätzlich sind die Formulare an die seit 17.11.2014
genehmigte Sportordnung angepasst. Damit es nicht zu unnötigen Missverständnissen und
Nachfragen durch den Verband kommt, werden die Vereine und Antragsteller
gebeten die Formulare direkt am PC auszufüllen. Dann ist auch die
Lesbarkeit ihres Antrages garantiert. Ab sofort werden Anträge mit alten Antragsformularen nicht mehr
akzeptiert, sondern an den Antragsteller zurückgeschickt. Mit freundlichen Grüßen Horst-Ingo Sebode Präsident LV 4 NRW
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