Erteilung von Verbandsbescheinigungen zur Erlangung waffenrechtlicher Erlaubnisse

Betr.: Schießstandnachweise und Nutzungsverträge

 

 

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    bei der Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung von Verbandsbescheinigungen, ist es erforderlich eine aktuelle Standbeschreibung oder einen Nutzungsvertrag zur Verfügung zu haben. Diese Unterlagen liegen bereits in den meisten Fällen in der Vereinsakte beim LV4 vor.

    Bei einer Überprüfung von allen Vereinsakten des LV4 im April 2014 mussten wir jedoch feststellen, dass die meisten Unterlagen weitaus älter als 1 Jahr sind.

    Der Standbeschreibung/Nutzungsvertrag müssen Angaben über

  • zugelassene Kaliber,

  • max. Joule, sowie die

  • Möglichkeit zur Durchführung der im Antrag genannten BDS-Disziplin

zu entnehmen sein.

Wir haben sie bereits in einem Anschreiben mit den Jahresrechnungen auf diesen Umstand hingewiesen, und um aktuelle Unterlagen gebeten. Bis jetzt ist nur ein Bruchteil unserer Vereine unserer Aufforderung nachgekommen, aktuelle Nachweise zu schicken. Deshalb bitten wir Sie nochmals, aktuelle Standzulassungen und Nutzungsverträge unverzüglich einzureichen. Sollten alte Verträge sich automatisch verlängert haben, so bitten wir diesbezüglich um eine regelmäßige und rechtsverbindliche, schriftliche Information durch den Vereinsvortand. Wir als Verband können nicht wissen, ob sich aufgrund neuer Schießstandrichtlinien etwas verändert hat.

Mitgeschickte Unterlagen bei den bereits eingereichten Befürwortungsanträgen wurden schon in die Vereinsakte eingearbeitet.

Liegen diese Nachweise nicht vor, werden die Anträge erst nach Eingang dieser Unterlagen beim LV4 bearbeitet.

Ein Hinweis auf alte vorhandene Unterlagen in der Vereinsakte reicht ab sofort nicht mehr aus.

Anträge werden erst nach Eingang dieser Unterlagen beim LV4 weiter bearbeitet.

 

Mit freundlichen Grüßen

Horst-Ingo Sebode

Präsident LV 4 NRW 

 

20.04.2014