Erteilung von Verbandsbescheinigungen zur Erlangung waffenrechtlicher Erlaubnisse
Betr.: Schießstandnachweise und Nutzungsverträge
Sehr geehrte Damen und Herren, bei der Bearbeitung von Anträgen auf
Erteilung von Verbandsbescheinigungen, ist es erforderlich eine
aktuelle Standbeschreibung oder einen Nutzungsvertrag zur Verfügung
zu haben. Bei einer Überprüfung von allen
Vereinsakten des LV4 im April 2014 mussten wir jedoch feststellen,
dass die meisten Unterlagen weitaus älter als 1 Jahr sind. Der Standbeschreibung/Nutzungsvertrag müssen Angaben über zu entnehmen sein. Wir haben sie bereits in einem
Anschreiben mit den Jahresrechnungen auf diesen Umstand hingewiesen, und
um aktuelle Unterlagen gebeten. Mitgeschickte Unterlagen bei den bereits
eingereichten Befürwortungsanträgen wurden schon in die Vereinsakte
eingearbeitet. Liegen diese Nachweise nicht vor, werden die Anträge erst nach Eingang dieser Unterlagen beim LV4 bearbeitet. Ein Hinweis auf alte vorhandene
Unterlagen in der Vereinsakte reicht ab sofort nicht mehr aus. Anträge werden
erst nach Eingang dieser Unterlagen beim LV4 weiter bearbeitet.
Mit freundlichen Grüßen Horst-Ingo Sebode Präsident LV 4 NRW
20.04.2014 |